Wie melde ich ein Problem mit einem Verkäufer?

Mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, ist häufig der beste Weg, um ein Problem zu lösen. Die Kontaktdaten finden Sie, indem Sie die Aktivitäten aufrufen und die Zahlung auswählen. Er kann möglicherweise eine Rückzahlung veranlassen oder bei der Rücksendung behilflich sein.

Sie können innerhalb von 180 Tagen nach dem Zahlungsdatum ein Problem melden.

So melden Sie ein Problem im Webbrowser:

  1. Klicken Sie unter Konfliktlösungen auf Problem melden.
  2. Wählen Sie die Zahlung aus und klicken Sie auf Weiter.
  3. Wählen Sie den Grund für den Konflikt aus, z.B.:
    • Unbefugte Aktivitäten in Ihrem PayPal-Konto (eine Zahlung, die Sie nicht kennen oder von der Sie sicher sind, dass Sie  sie nicht autorisiert haben).
    • Probleme mit Ihrem Einkauf (ein Kauf kommt nicht an oder entspricht nicht der Beschreibung des Verkäufers).
    • Probleme mit dem Verkäufer (ein Verkäufer kooperiert nicht und antwortet nicht auf Ihre Nachrichten oder Sie können sich nicht einigen).
    • Abrechnungsfehler oder Probleme mit Abonnements (Ihnen wurden bereits mehr als einmal Gebühren berechnet).
  4. Wählen Sie die für das Problem zutreffendste Option aus und klicken Sie auf Weiter.

So melden Sie ein Problem in der App:

  1. Gehen Sie zu Letzte Aktivitäten und tippen Sie auf die Transaktion, die Sie melden möchten.
  2. Scrollen Sie nach unten und tippen Sie auf Problem melden.
  3. Geben Sie die Art des Problems und alle relevanten Details an und tippen Sie auf Absenden.


In einem Konflikt können Sie in den Konfliktlösungen Nachrichten mit der anderen Partei austauschen und versuchen, das Problem zu lösen.

Wenn Sie den Konflikt nicht lösen können, können Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Um einen Konflikt zu eskalieren, verlangen wir oft, dass seit dem Zahlungsdatum mindestens sieben Tage vergangen sind.

Mit einem Antrag auf Käuferschutz bitten Sie PayPal, das Problem zu untersuchen und eine Entscheidung zu treffen. Ein Konflikt wird nach 20 Tagen automatisch geschlossen, es sei denn, es wurde ein Antrag auf Käuferschutz gestellt. Geschlossene Fälle können nicht wieder aufgenommen oder in Käuferschutzanträge umgewandelt werden.

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